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Sie können vieles. Aber wer gibt ihnen die Chance, das auch zu zeigen? Menschen, die am Arbeitsplatz Begleitung benötigen, können jetzt mit dem Konzept „Unterstützte Beschäftigung“ im Berufsleben Fuß fassen. Eigentlich gut. Doch Fachleute kritisieren die Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit

stephan S. steht auf dem Balkon eines Hauses.

Gut angestellt: Stephan S. hat gute Aussichten, nach seinem Praktikum als Hausmeisterhilfe eine feste Stelle als Hausmeister zu bekommen

Text Silke Häußler
Foto Irmy Wolz
 
 
Von einer Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt wagte Viktor M. in Berlin nur noch zu träumen. Zu oft lehnten Unternehmen seine Bewerbung ab. „Meist habe ich noch nicht einmal Antwort bekommen“, erinnert er sich. Dann, irgendwann, gab der 35-Jährige auf, saß zu Hause und wusste nichts mit sich anzufangen. Bis ihm seine Beraterin in der Arbeitsagentur die „Unterstützte Beschäftigung“ vorstellte. Er lernte das Projekt JobMotor und dort seine Qualifizierungstrainerin Anne Galina kennen. Nach knapp einem halben Jahr schöpft er nun wieder Hoffnung: „Gemeinsam können wir das schaffen.“

Wo liegen seine Stärken? Darum ging es in den ersten Wochen, zuerst in Gesprächen, anschließend in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes. Als Jugendlicher hatte Viktor M. seine Tischlerlehre wegen eines Unfalls abbrechen müssen. Dessen Folgen schränken ihn bis heute stark ein, sie durchkreuzen vor allem seinen größten Wunsch, wieder handwerklich zu arbeiten. Nachdem er mit seiner Familie als Spätaussiedler von Russland nach Berlin gekommen war, folgten Schule und eine Ausbildung zum Bürokaufmann. In den Praktika, die JobMotor für ihn fand, stellte sich heraus: Viktor M. kann überaus versiert mit Computern umgehen, obwohl seine Ausbildung da schon fünf Jahre zurücklag. Zwei Monate lang qualifizierte er sich daraufhin im Rechenzentrum eines Großhandelsunternehmens in der Dateneingabe. „Das hat Spaß gemacht und die Kollegen waren sehr nett“, erzählt er. Die Abteilung schätzte ihn, der Arbeitgeber war zufrieden mit seiner Leistung. Doch er konnte ihn nicht übernehmen: Einstellungsstopp.
 
Ohne die engmaschige und auf ihn abgestimmte Begleitung hätte ihn diese Nachricht wohl aus der Bahn geworfen. Aber Anne Galina und ihre Kollegen bleiben jetzt mit ihm am Ball, zwei Jahre lang, und falls er dann noch kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gefunden hat, kann die Maßnahme um ein Jahr verlängert werden. „Jemanden so intensiv begleiten zu können und so dicht an einer Person dran zu sein, das ist etwas ganz Außergewöhnliches“, betont Ursula Rost. Sie ist Leiterin von JobMotor und dem Integrationsfachdienst (IFD) Berlin-Mitte, der als ausführender Betrieb dieser neuen Maßnahme fungiert. Ursula Rost ist froh, endlich diejenigen zu erreichen, die zwischen allen Stühlen sitzen: die weder in die Werkstatt für behinderte Menschen passen noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt alleine Fuß fassen können.

Viktor M. sitzt am Computer

Neuer Mut: Viktor M. ist jetzt zuversichtlich, dass er mit seinen Büro- und Computerkenntnissen einen Job finden wird

„Erst platzieren, dann qualifizieren“ heißt das Motto des Konzeptes „Unterstützte Beschäftigung“, kurz UB. Die Idee kommt aus den USA, wo mit „supported employment“ Personen mit unterschiedlichsten Einschränkungen und auch solche mit hohem Unterstützungsbedarf einen Arbeitsplatz finden, der ihren Fähigkeiten entspricht. 1993 griff die Hamburger Arbeitsassistenz das US-Konzept auf und vermittelte bislang mehr als 700 Menschen mit geistiger Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt. Den Impuls dazu gaben Eltern, die für ihre Kinder eine Alternative zur Werkstatt suchten.

In Nürnberg nahm bereits im Jahr 2000, gefördert von Aktion Mensch, die „Access Integrationsbegleitung“ die Arbeit auf, die seither nach dem Vorbild der Hamburger Arbeitsassistenz Menschen mit Lernbehinderung erfolgreich in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse integriert. In den folgenden Jahren entstanden kleinere Initiativen aus Werkstätten, Integrationsfirmen und anderen Diensten, die das Konzept in abgewandelter Form umgesetzt haben.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führte im April 2009 die „Unterstützte Beschäftigung“ erstmals flächendeckend ein (siehe Kasten auf S. 92). Vorausgegangen ist ein Gesetz (§38a SGB IX), das die Rahmenbedingungen von Unterstützter Beschäftigung festlegt und damit den Forderungen der UN-Behindertenkonvention nach individueller, betrieblicher Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachkommt. Neu ist nun auch die Art der Vergabe: Die Bundesagentur schreibt die Maßnahme aus, einzelne Einrichtungen oder Bietergemeinschaften können sich um die sogenannten „Lose“ bewerben.
 
„Morgens sauge ich durch, dann sortiere ich den Biomüll aus und fülle die Regale auf“, zählt Kevin G. zufrieden seine Aufgaben in dem kleinen Berliner Bioladen auf. Im Einzelhandel kennt sich der 19-Jährige schon etwas aus. Als Schulpraktikant sammelte er bei verschiedenen Lebensmitteldiscountern erste berufliche Erfahrungen. Doch nach der Schule gelang ihm kein Berufseinstieg. Mit Hilfe von Qualifizierungstrainerin Waltraud Mittler arbeitet er nun im Bioladen. Sie übt mit ihm, wo welche Ware steht und wie viele Flaschen hintereinander ins Regal gehören. Zahlen sind seine Schwäche, doch es gefällt ihm, Obst und Gemüse abzuwiegen. Daher hat Waltraud Mittler ihm eine Tabelle für Gewichte gemalt: kleine Tricks mit großer Wirkung. Demnächst will er den Umgang mit der Kasse lernen.

Kommt es zu Konflikten mit Vorgesetzten, weil er beispielweise eine Arbeitsanweisung nicht gleich versteht, springt Waltraud Mittler ein und klärt auf beiden Seiten die Erwartungen. Sie schätzt an der Maßnahme den hohen Praxisbezug: „Auch die persönliche Entwicklung der Teilnehmer lässt sich in konkreten Situationen besser fördern.“

Quell-URL: http://www.menschen-das-magazin.de/menschen/index.php