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Herausgegeben von der Aktion Mensch

Wie gut setzt Deutschland seine völkerrechtliche Verpflichtung zur Inklusion von Menschen mit Behinderung um? Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis hat das geprüft und festgestellt: Es gibt noch viel zu tun.

Sigrid Arnade

Sigrid Arnade

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zählt zu den Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. 2009 wurde sie in Deutschland ratifiziert. Der zuständige UN-Ausschuss in Genf prüft periodisch, wie gut die Länder mit der Umsetzung der Konvention vorankommen. Erfreulicherweise haben bereits fast 130 Staaten die UN-BRK ratifiziert, wodurch allerdings der Ausschuss mit den Prüfungen im Rückstand ist. Deutschland kommt vermutlich 2014 an die Reihe. Zur Beurteilung der Situation hierzulande liegt dem UN-Gremium nicht nur der Staatenbericht der Bundesregierung vor, sondern nun auch der sogenannte Schattenbericht der „BRK-Allianz“, eines breiten Bündnisses aus der Zivilgesellschaft. Sigrid Arnade und H.-Günter Heiden, die zu den Autoren des Berichts gehören, über Sinn und Zweck des Papiers, das Ende März veröffentlicht wird.

Interview Anina Valle Thiele
Illustration Niels Schröder
 
Wer steckt hinter der „BRK-Allianz“ und welche Bedeutung hat ihr Schattenbericht?
 
Arnade: Die BRK-Allianz ist ein Zusammenschluss von 78 Organisationen der Zivilgesellschaft, die etwas mit Behinderung zu tun haben. Sie haben sich zusammengetan, um einen Schatten- oder Parallelbericht darüber zu verfassen, wie in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird. Bei UN-Konventionen ist es so, dass die Staaten regelmäßig darstellen müssen, wie sie ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen umsetzen. Der erste Bericht muss von der Regierung zwei Jahre nach
Inkrafttreten geschrieben werden und dann alle vier Jahre wieder. Bei solchen UN-Verfahren ist es üblich, dass die Zivilgesellschaft dann Schattenberichte abgibt. Die offiziellen Staatenberichte beschönigen immer ein bisschen – mit dem Tenor: „Bei uns ist alles super, Menschenrechtsverletzungen gibt es überhaupt nicht.“ Wie die Situation wirklich ist, wo die Lücken sind und die Probleme liegen, das zeigt der Schattenbericht der BRK-Allianz.
 
Wie ist es gelungen, so viele Organisationen zusammenzubringen? Ist es nicht unheimlich schwierig, sich auf gemeinsame Forderungen zu einigen?
 
Heiden: Es sind insgesamt 78 Organisationen geworden. Alle Behinderten- und Wohlfahrtsverbände sind dabei, kleinere Verbände, die nicht im Deutschen Behindertenrat organisiert sind, Elternzusammenschlüsse und auch Gewerkschaften, Fachorganisationen aus dem Psychiatriebereich, also alles, was sich so in der Szene tummelt und darüber hinaus.
 
Arnade: Sinnvoll ist es, dass nicht jede Organisation einen eigenen Bericht verfasst. Von daher hatten wir als NETZWERK ARTIKEL 3 vom Deutschen Behindertenrat den Auftrag bekommen, diese Parallelberichterstattung zu koordinieren. Wir vertreten gemeinsamen einen breiten zivilgesellschaftlichen Ansatz. Uns eint, dass wir für Menschen mit Behinderung in allen Lebenslagen deutliche Verbesserungen erreichen wollen.

In Ihrem Bericht üben Sie Kritik und formulieren Forderungen. Werden sie auch befolgt oder sind sie nur ein Feigenblatt für die UN-Verfahren?
 
Arnade: Es ist immer ein zähes Ringen. Die Wirksamkeit entsteht dadurch, dass sich so viele Organisationen der Zivilgesellschaft auf gemeinsame Forderungen geeinigt haben. Es ist dann für jeden schwarz auf weiß lesbar und Millionen Menschen stehen dahinter! Jedenfalls ist es ein starkes Bündnis, das diese Forderungen erhebt. Die Verleugnung der Probleme ist nicht mehr möglich, ohne Wirkung bleibt es nicht. Ich denke, es ist ein gutes Fundament, mit dem man arbeiten kann.
 
Die Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland seit Ende März 2009 in Kraft und gilt seitdem als verbindliches Recht in Bund und Ländern. Trotzdem gibt es bis heute keinerlei Sanktionsmechanismen. Wieso nicht?
 
Heiden: Es gibt im Verwaltungs- und Sozialgerichtsbereich schon Urteile, die sich in ihren Schriftsätzen auf die UN-Behindertenrechtskonvention beziehen ...
 
Arnade: Aber keine Sanktionen. Trotzdem ist es geltendes Recht. Das heißt, man kann das einklagen. Dies geschieht auch. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat hierzu ein gutes Papier herausgebracht. Es hat zusammengestellt, wie deutsche Gerichte entschieden haben, seit die UN-BRK gilt. Und dabei kam heraus: Die Sozialgerichte haben verstanden und fällen oft Urteile mit Bezug auf die Konvention. Während die Verwaltungsgerichte noch etwas mauern, z.B. bei Klagen, die erreichen wollen, dass Kinder auf eine Regelschule gehen. Es gibt ein mittlerweile berühmtes Urteil vom Oberverwaltungsgericht Hessen, das besagt, die UN-BRK gilt in Hessen nicht, was natürlich Quatsch ist. Leider ist dieses katastrophale Urteil in der Welt, worauf sich andere wieder beziehen. Die Rechtsprofessorin und Menschenrechtsaktivistin Theresia Degener sagt: „Mit solchen Konventionen kann man immerhin eine Campaign of shame starten, also anklagen: Deutschland, Du hast sie ratifiziert und was machst Du?“ Die Öffentlichkeit muss man gewinnen, um Bewusstsein zu schaffen!
 
Heiden: Bei der UN-BRK gibt es auch die Möglichkeit, dass einzelne Menschen eine Einzelfallbeschwerde beim zuständigen Ausschuss einreichen. Das geht aber nur, wenn sie das nationale Verfahren durchlaufen haben und auch vom obersten deutschen Gericht abgelehnt worden sind. Dann können sie sich mit ihrem Einzelfall auch an den UN-Ausschuss in Genf wenden. Aber auch dann hat der Ausschuss keinerlei Sanktionsmöglichkeit, er kann dann nur empfehlen, dies oder das möglichst bald zu ändern, weil es gegen die Konvention verstößt. Genau das ist das Prinzip, Missstände öffentlich zu machen und zu argumentieren, Deutschland ist an den Pranger gestellt worden und muss es eigentlich ändern.

Quell-URL: http://www.menschen-das-magazin.de/wissen/index.php?sid=9f5af5acf359eb7faf876c039db469ee