zum Inhalt zur Hauptnavigation
Diese Seite drucken Diese Seite weiter empfehlen Artikel als MP3-Beitrag anhören
Ohne Narkose sind viele zahnärztliche Behandlungen bei Menschen mit schwerer Behinderung unmöglich. Wenige Anästhesisten haben sich auf diese Patienten spezialisiert. Die Nachfrage bei ihnen ist größer, als sie es sich nach neuen Abrechnungsvorgaben leisten können
Vor der Narkose: Andrea Lehmann und ihre Mutter Erika warten angespannt
Text Ulrike Baureithel
Foto Sybille Fendt
Ohne Schmusepuppe Felix geht gar nichts bei Andrea. Schon gar nicht bei der Prozedur, die ihr gleich bevorsteht. Im kühlen Aufwachraum herrscht etwas Trubel, außer Andreas Eltern und Betreuerin Heike stehen fremde Leute herum, alle reden durcheinander. Aber glücklicherweise ist da Felix, der gibt Sicherheit.
Andrea Lehmann ist seit ihrer Geburt geistig behindert und motorisch stark eingeschränkt. Wie die meisten von uns fürchtet die heute 35-Jährige den Zahnarztstuhl. Und bei der heute anstehenden Behandlung kann sie gar nicht mitmachen. „Der Ratterbohrer“, sagt Erika Lehmann, Andreas Mutter, „geht gerade noch. Aber schon Wasser im Mund ist ihr zu viel, und spritzen lässt sie sich überhaupt nicht. Bei größeren Zahnbehandlungen braucht sie eine Narkose.“
Lehmanns kommen mit ihrer Tochter schon seit Jahren in die Casa dentalis, eine ambulante Zahnklinik in Berlin-Lichterfelde, die auch auf Kinder und Patienten wie Andrea vorbereitet ist. Im Eingangsbereich steht ein großes zünftiges Piratenschiff, auf dem die Kids, bevor sie auf den gefürchteten Stuhl steigen müssen, ihren Mut erproben können. Jeden Mittwoch und jeden zweiten Samstag steht Anästhesistin Andrea Winkler-Keller hier mit Fabio Rimoldi oder einem anderen Zahnarztkollegen im OP, um kleine Kinder oder behinderte Patienten „schlafen zu legen“, wie sie sagt.
Höchste Sorgfalt: Anästhesistin Andrea Winkler-Keller überwacht den Zustand ihrer Patienten Andrea Lehmann
Ambulante Narkosen, die von niedergelassenen Anästhesisten erbracht werden, fallen unter den so genannten einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), über den der Bewertungsausschuss entscheidet, in dem Ärztevertreter und Krankenkassen sitzen. Unter strengen medizinischen Voraussetzungen übernehmen die Gesetzlichen Kassen bislang die Kosten für zahnärztliche Narkosen von Menschen mit Behinderung, Kindern unter zwölf Jahren und Patienten, die sich in einer neurologisch-psychiatrischen Dauerbehandlung befinden. Daran, versichern die Verantwortlichen, solle sich auch künftig nichts ändern. Kritiker bezweifeln indessen, dass es auch künftig genug Narkosen für alle geben wird.
Ende März hat der Bewertungsausschuss nun beschlossen, diese „freien“
Leistungen, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen in den letzten Quartalen außerhalb des Regelleistungsvolumens abgerechnet wurden, zu „budgetieren“.
Hinter diesem Horrorbegriff für Ärzte und Patienten steht ein kompliziertes ärztliches Abrechnungsverfahren, nach dem medizinische Behandlungen „mengengesteuert“ vergütet werden. Die Höhe des Honorars eines Anästhesisten hängt also davon ab, wie viele Narkosen in einer Region erbracht wurden – je mehr, desto geringer das Honorar. Dieses seit Januar 2009 eingeführte Verfahren gilt auch für andere medizinische Bereiche. Um die Vergütung für diese Leistungen nicht unendlich absinken zu lassen, gibt es ein „qualitätsgebundenes Zusatzvolumen“. Das soll „zu mehr Honorargerechtigkeit führen“, wie der Spitzenverband der Krankenkassen betont.
Doch um diesen Topf buhlen inzwischen nicht nur die Fachärzte herkömmlicher Disziplinen, sondern auch die der neu zugelassenen Fachrichtungen wie etwa die neu in den Katalog aufgenommene Akupunktur. Und je mehr Spatzen sich um einen Topf mit einer begrenzten Körnermenge scharen, desto weniger bekommt der Einzelne ab.
Quell-URL: http://www.menschen-das-magazin.de/wissen/index.php